Ertragswert und Börsenwert
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Bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen wie Verschmelzung oder Squeeze-Out sehen AktG und UmwG Abfindungen für die Minderheitsaktionäre vor. Diese richten sich nach dem Ertragswertverfahren, das im Spruchverfahren umfassend überprüft werden kann. Der Börsenwert liegt meist darunter. Daher gibt es immer wieder Bestrebungen, das Ertragswertverfahren durch eine Börsenbewertung zu ersetzen, was zu erheblichen Verlusten bei den Minderheitsaktionären führt. Hier geht es um hohe Beträge! Die umfassende Studie wertet die Kursdaten sämtlicher Delistings seit der Frosta-Entscheidung des BGH aus und ist von unschätzbarem Wert für Abfindungsverfahren und Strukturmaßnahmen.
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