Ernst Rudolf Huber
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Der Staatsrechtler und Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber (1903-1990) ist heute mehr bei den Historikern als bei den Juristen bekannt. Denn seine sieben Textbände umfassende Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 gilt als enzyklopädisches Standardwerk. Vor 1945 zählte Huber aber durch seine Darstellung des Verfassungsrechts des Großdeutschen Reiches (1939) neben seinem Doktorvater Carl Schmitt zu den "Kronjuristen" des Nationalsozialismus. Deshalb war er nach dem Krieg verfemt und erhielt erst 1957 wieder eine Professur. Er verzichtete nunmehr vollständig auf staatsrechtliche Publikationen und konzentrierte sich weitgehend auf seine verfassungshistorischen Forschungen.
In diesem Band werden verschiedene wichtige Kontaktpersonen und ihr Verhältnis zu Huber vorgestellt. Außerdem werden seine verfassungspolitischen Aktivitäten, einflussreichen Publikationen und entscheidenden wissenschaftlichen Prägungen untersucht. Es entsteht ein facettenreiches Bild eines vielseitigen Juristen, der auf der Grundlage eines etatistischen Staatsverständnisses die "wahre Verfassung" finden und "Ordnung" in die Geschichte bringen wollte.
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