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Erbschaftsteuer Grundsteuer

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Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer und sind mit denwesentlichen rechtlichen Bestimmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft- undSchenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensanfall, der sich vonTodes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermögensübertragungen unter Lebenden, das heißt Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die für einen solchen Vermögensübergang unter Lebenden anfällt, wirdals Schenkungsteuer bezeichnet.Von der Erbschaftsteuer wirdauch in periodischen Abständen das Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfaßt. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlaßsteuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beimeinzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasseals solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet, denn sie wird vom Vermögen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabhängigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie­ gende Vermögen setzt sich aus verschiedenen Vermögensarten zusammen, für die teilweise Einheitswerte festgestellt werden (Grundbesitz). Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen, weil sie den Übergang von Vermögen belastet. Bei der Erbschaftsteuer überschneiden sich die Merkmale vonBesitz- und Verkehrsteuer.
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Preis

71,00 CHF