Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht?
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Die Bundesagentur für Arbeit geht dazu über, Maßnahmen der Arbeitsförderung öffentlich auszuschreiben und zu vergeben. Andere Sozialleistungsträger folgen dieser Praxis und wenden das Vergaberecht auf die Erbringung von Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe an. Die vorliegende Untersuchung, die auf ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zurückgeht, prüft, ob und wie weit eine Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht zulässig ist und wie der verfassungsrechtliche Status der freien Träger im Vergaberecht, soweit es angewendet werden darf, gesichert werden kann.
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