Erbe der Erfinder
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Die seit dem Reichspatentgesetz von 1877 ausdrücklich geregelte Vererblichkeit von Rechten an Erfindungen erwuchs weder aus einer historischen Selbstverständlichkeit noch stellte sie ein Bekenntnis zu einer Dogmatik der Immaterialgüterrechte dar. Ausgehend von den venezianischen Erfindungsprivilegien des 15. Jahrhunderts analysiert Maximilian Kiemle europäische und amerikanische Rechtsordnungen hinsichtlich dieser Schnittstelle ökonomischer, sozialer, patent-, erb- und persönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen, um Rückschlüsse auf die zeitgenössische Einordnung dieser Rechte zu ziehen. Damit schlägt er einen weiten Bogen von einer vom Gnadenakt geprägten Erteilung teils vererblicher Privilegien über das naturrechtlich wie selbstverständlich übergehende "Geistige Eigentum" hin zum Theorienstreit um das Patentwesen im Deutschen Kaiserreich vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges.
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