Entwicklung einer differenzierten Preisgleitklausel für Funktionsbauverträge im Straßenbau
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Im Bereich des Straßenbaus wurde der Funktionsbauvertrag in Deutschland erstmals im Jahr 2002 angewendet. Ein Funktionsbauvertrag fasst Straßenbauleistungen des Neubaus, des Ausbaus oder der grundhaften Erneuerung mit Leistungen der baulichen Erhaltung am selben Straßenabschnitt über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zusammen.Da dieses relativ "junge" Vertragsmodell in der Praxis noch keinen hohen Standardisierungsgrad aufweist, ist eine einheitliche Verteilung der vertraglichen Chancen und Risiken zwischen der jeweiligen Straßenbaubehörde als Auftraggeber und dem jeweiligen Bauunternehmen als Auftragnehmer noch nicht erfolgt. So sehen z. B. die Vertreter beider Vertragsparteien Verbesserungsbedarf bei den Regelungen zur Ermittlung der Vergütung für die im Erhaltungszeitraum zu erbringenden Leistungen. Basierend auf dieser Ausgangssituation verfolgt der Autor das Ziel, Grundlagen für die Weiterentwicklung bzw. Standardisierung der Funktionsbauverträge zu schaffen.
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