Entmonopolisierung der Telekommunikation
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Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft hat zur Folge, daß der Telekommunikationsbereich zu einem stark expandierenden Sektor moderner Volkswirtschaften geworden ist. Der EWG-Vertrag regelt u.a., welche wirtschaftlichen Freiheitsbereiche die Mitgliedstaaten in derartigen Wirtschaftsbereichen zu realisieren haben. Dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend (Fernmeldedienste, Telekommunikationsdienste) ordnet die herrschende Meinung in der Literatur weite Teile des Telekommunikationsangebots dem Dienstleistungssektor zu.
In seiner Arbeit untersucht der Autor am Beispiel der Deutschen Bundespost, ob diese Einordnung heute noch gerechtfertigt ist, a die DBP den Nutzern »fertige Übertragunssysteme« zur Verfügung stellt und dabei die menschliche Tätigkeit als Angebot in den Hintergrund getreten ist. Der Autor kommt im Rahmen einer Auslegung und Abgrenzung der Begriffe Dienstleistung, Ware und Handel zu dem Ergebnis, daß das Telekommunikationsangebot nicht mehr dem Dienstleistungssektor, sondern dem freien Warenverkehr zuzuordnen ist, die DBP ein Handelsmonopol im Sinne des EWG-Vertrags darstellt und aufgrund der wesentlich restriktiveren Forderungen, die der EWG-Vertrag an die wirtschaftliche Freiheit in diesem Bereich stellt, erheblich weitergehende Deregulierungsschritte erforderlich sind, als es die nationalen Regelungen derzeit vorsehen.
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