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Enthospitalisierung und Empowerment - Die Rolle von SA/SP bei der Assistenz von Menschen, die als geistig behindert gelten

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Inhaltsangabe:Einleitung: Menschen mit geistiger Behinderung werden in der Bundesrepublik Deutschland von einem umfassenden Betreuungssystem betreut. Dieses System hat sich aus der Überlegung entwickelt, daß der Mensch mit geistiger Behinderung hilflos und abhängig von Hilfe ist. Diesem professionellen System fällt es schwer zu akzeptieren, daß Menschen mit Behinderung zu selbstbestimmten Handlungen fähig sind. Vielmehr haben sich professionelle Mitarbeiter daran gewöhnt, den behinderten Menschen vor "Problemen und Schwierigkeiten des täglichen Lebens zu schützen". Damit aber nehmen sie diesen Menschen die Möglichkeit, eigenverantwortliches Handeln zu erleben. Empowerment halte ich für eine Chance, neue Sichtweisen in der Behindertenhilfe und von den Menschen, die dort betreut werden, zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung sind Menschen und erst dann behindert. Diese Erkenntnis hat sich bis heute noch nicht durchgesetzt. Mit meiner Arbeit möchte ich darstellen, daß es viele Bereiche gibt, in denen Menschen mit einer geistigen Behinderung selbstbestimmt und autonom handeln können. Bevor das aber soweit ist, müssen die Faktoren bekämpft werden, die zur Hospitalisierung der Menschen mit geistiger Behinderung geführt haben. Die Rolle der SA/SP muß sich ändern. SA/SP wird als Assistent des Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten. Daß das eine Veränderung des Rollenverständnisses beinhaltet, werde ich darstellen. Meine Arbeit soll aufzeigen, daß die Philosophie des Empowerment in der Behindertenarbeit nützlich sein kann. Als Methode wird die Ausarbeitung von individuellen Betreuungsplänen vorgeschlagen, bei der eine größtmögliche Mitwirkung des Menschen mit Behinderung im Zentrum steht. Die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung stehen dabei im Mittelpunkt der Handlungen der professionellen Mitarbeiter. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung3 2.Menschen, die als geistig behindert gelten...8 2.1Geistige Behinderung aus gesetzlicher und leistungsrechtlicher Sicht9 2.1.1Eingliederungshilfe9 2.1.1.1Wohnen11 2.1.1.2Arbeit12 2.1.1.3Frühförderung13 2.1.2Teilnahme am gesellschaftlichen Leben14 2.2Geistige Behinderung aus Sicht der betroffenen Person15 3.Hospitalisierung von Menschen, die als geistig behindert gelten19 3.1Ideologische bzw. konzeptionelle Gründe für Hospitalisierung19 3.2Strukturelle (organisatorische) Gründe für Hospitalisierung21 3.3Mitarbeiterbezogene Gründe für [...]
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

49,90 CHF

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