Engere Verschuldungsbegrenzungen des Bundes ¿ effektives Instrument zur Haushaltskonsolidierung oder unnötige Einschränkung parlamentarischer Handlungsfähigkeit?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, 7, Universität Potsdam (Lehrstuhl für das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland), Veranstaltung: Die zweite Stufe der Föderalismusreform - die Finanzverfassungsreform, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzverfassung wurde im erstem Teil der Föderalismusreform
ausgelassen. Grund dafür scheint die politische Brisanz dieses Themas
gewesen zu sein. Ist dieses Thema doch von verschiedensten Interessen
begleitet und scheint kaum wissenschaftlich, also mit Anspruch auf
intersubjektive Wahrheit betrachtbar zu sein. Thema der Kommission von
Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen war auch die vermeintlich schlechte Haushaltslage
der Bundesrepublik Deutschland. Die Verschuldung genießt immense
mediale Aufmerksamkeit, diente und dient als immer gültige
Rechtfertigung und Argumentationsgrundlage für massive
Reformvorhaben auf dem Arbeitsmarkt und in den
Sozialversicherungssystemen. Ob berechtigt, ist Gegenstand heftiger
Diskussionen, die teilweise emotional aufgeladen sind, einerseits das
Ende des Sozialstaates verkünden, andererseits den Konkurs des Staates
und geradezu seinen Kollaps prognostizieren.
Diese Arbeit wird sich zunächst mit der Verschuldungsentwicklung der
Bundesrepublik Deutschland befassen, dann eine generelle
Problematisierung hoher Staatsverschuldung nach vorherrschender
Lehrmeinung versuchen. Es folgen danach die heutigen nationalen,
verfassungsrechtlichen Kreditbegrenzungen und die Übereinstimmungen
der Kritik an ihnen. Als Hauptquelle für Lösungsvorschläge der
Verschuldungsproblematik werden Vorschläge des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-
Länder-Finanzbeziehungen betrachtet. Es wird werden, sowohl
wirtschaftswissenschaftliche, juristische, als auch politische Argumente
anzuführen, um dieses komplexe Thema hinreichend untersuchen zu
können.
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