Energieversorger (Ökostrom)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 21. Kapitel: Greenpeace Energy, Lichtblick, Naturstrom, Elektrizitätswerke Schönau, NaturEnergie, Hamburg Energie, Schluchseewerk, Entega, Energiedienst Holding, Städtische Werke, Windkraft Simonsfeld, Energiekontor, Evn naturkraft, NextEra Energy, Volkswind, Grenzkraftwerke, Energie-Handels-Gesellschaft, Energiequelle, Edisun Power, Bürgerenergiegenossenschaft, RWE Innogy, WEB Windenergie, Alpen Adria Energie, Obere Donau Kraftwerke AG, SeWave. Auszug: Greenpeace Energy eG ist ein bundesweiter Stromversorger in Form einer eingetragenen Genossenschaft. Erklärtes Ziel der Genossenschaft ist unter anderem die Bereitstellung möglichst umweltfreundlich gewonnener Energie. Als Gründungsmitglied hält Greenpeace einen symbolischen Anteil von 55 Euro an der Genossenschaft, ansonsten sind die Umweltschutzorganisation und das Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich unabhängig. Die Namensverwendung ist vertraglich mit der Bedingung verknüpft, dass Greenpeace Energy die vom Greenpeace e. V. aufgestellten Qualitätskriterien für ¿sauberen Strom¿ erfüllt. Greenpeace rief 1998 die Initiative ¿Stromwechsel¿ ins Leben. Dort konnten sich Verbraucher melden, die zu einem umweltfreundlichen Stromanbieter wechseln wollten. Während sich immer mehr Verbraucher bereit erklärten, den Stromanbieter zu wechseln, fand Greenpeace keinen Anbieter, der alle Kriterien erfüllte, welche die Umweltschutzorganisation aufstellte. Deshalb wurde 1999 die Greenpeace Energy eG gegründet, die einen Großteil des Stroms aus erneuerbaren Energien vermarktet. Die Bereiche Netzmanagement und Energieabrechnung werden nicht von Greenpeace Energy selbst, sondern von dessen Partnerunternehmen, den Stadtwerken Schwäbisch Hall, als Dienstleister übernommen. Greenpeace Energy wählte bei der Gründung die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG). Ziel war es, von Banken und Großanteilseignern unabhängig zu sein und das Eigenkapital auf einer großen Basis von Anteilseignern aufzubauen, sowie möglichst günstigen Strom anbieten zu können. Daher wird gegenwärtig keine Rendite an die Anteilseigner ausgeschüttet (Stand: 2008). Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist formell abhängig vom Strombezug ¿ laut Satzung, § 9, (1), f) kann ein Genossenschaftsmitglied, das ¿seinen Bedarf an elektrischer Energie nicht durch Lieferungen der Genossenschaft deckt¿ ausgeschlossen werden. Dieses Recht seitens der Genossenschaft wird jedoch ausdrücklich nicht wahrgenommen, was
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