Energieausweise für die Praxis
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Ab dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise: Ausstellungsberechtigung: Das Gesetz regelt, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt und unterscheidet dabei nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.Berechnung: Aussteller setzen die neue Fassung der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) Ausgabe September 2018 ein.Photovoltaik: Die Pflicht zum Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten kann auch anhand von gebäudenah erzeugtem Strom erfüllt werden.Informationsgespräch: Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss sich der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ggf. kostenfrei zum Energieausweis informieren.Bußgeld und Kontrolle: Aussteller müssen noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein und Kontrollstellen haben inzwischen interessante Erfahrungen zu Energieausweisen gesammelt.
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