Elbeschiffe für den neuen Staat
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Ein besonderer Schiedsspruch jährt sich zum hundertsten Mal: Am 14. Juni 1921 wurde in Paris im so genannten "Elbe"-Schiedsverfahren auf Veranlassung der Siegermächte des Ersten Weltkriegs entschieden, wie die Fracht fahrende Elbeflotte zwischen Deutschland und der neu gegründeten Tschechoslowakei gemäß Artikel 339 des Versailler Vertrages aufzuteilen war. Es bestand eine Situation mit viel Konfliktpotenzial: Der Fragenkomplex um die Schiffsabtretungen durch Deutschland berührte keineswegs nur die Interessen der Regierungen in Berlin und Prag, sondern auch und vor allem die Belange der Elbreedereien, die im Fahrtgebiet oberhalb Hamburgs tätig waren und ihre Heimatorte damals in Wien, Dresden, Magdeburg, Wittenberge, Lauenburg, Hamburg und Harburg hatten. Der Schiedsrichter, ein amerikanischer Rechtsanwalt, versah sein Amt nicht unparteiisch - so der Befund des Autors.
Harald Meyer hat zu der Schiedssache mehrere Jahre hindurch in Archiven und Bibliotheken recherchiert. Sein Buch gewährt faszinierende Einblicke in die Binnenschifffahrt jener Jahre mit ihre schifffahrtspraktischen, technischen, wirtschaftlichen und sozialen Facetten.
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