Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz
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Als Sicherungsinstrument für den Warenkredit erfreut sich der Eigentumsvorbehalt großer Beliebtheit. Dennoch stößt man auf zahlreiche Ungereimtheiten bei seiner dogmatischen Analyse. Nicht zufriedenstellend beantwortet ist etwa, wie sich der Eigentumsvorbehalt mit dem Faustpfandprinzip verträgt. Weitere Fragen erheben sich beim einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt. Eine solche Konstellation ist an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete angesiedelt: dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, dem Sachenrecht, dem Schuldrecht, dem Insolvenzrecht und nicht zuletzt dem Unternehmensrecht sowie dem Exekutionsrecht. Die Untersuchung entwickelt einen ganzheitlichen Ansatz, der die spezifischen Prinzipien aller dieser Materien einbezieht. Zentrale Fragen sind dabei, ob das Synallagma in der Käuferinsolvenz trotz Vorleistungspflicht gesichert bleibt und ob die einseitige Vorbehaltserklärung eine anfechtbare Rechtshandlung ist.
Olaf Riss ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt.
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