Eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus?
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Soziologie - Religion, Universität Bremen (Religionswissenschaft und Religionspädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Das hier vorliegende Papier ist das Ergebnis einer Debatte, die immer größere mediale Präsenz gefunden hat. Es geht um die souveräne Frage, ob es - innerhalb Deutschlands - kirchenrechtlich möglich bzw. tolerierbar ist, dass sich eine evangelische Pfarrerin bzw. ein evangelischer Pfarrer in einer gleichgeschlechtlichen, eingetragene Lebensgemeinschaft befindet und durch Zusammenleben im Pfarrhaus öffentlich zeigt, dass sie oder er homosexuell ist (und eine Pfarrstelle innehat).
Anlass und Ursache dieser Debatte sind natürlich konkrete Wünsche von homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern, die im Zuge des gesellschaftlichen Paradigmenwechsels (angestossen durch die Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch in den 1960er bzw. 1970er Jahren) ihr coming out öffentlich gemacht haben, mit ihren Lebenspartnern im Pfarrhaus zusammenzuwohnen oder weiterführend Kinder zu adoptieren und Vergleichbares. Einige Fälle sind, wie sollte es anders sein, als skandalon in die Öffentlichkeit geraten und erhöhten dadurch den Druck auf die Kirche. Es wurde ein Entscheidungszwang ausgelöst, sodass sich die Kirche positionieren musste.
Die PRO-Seite nutzte als Hauptargument, dass die Kirche "mit der Zeit gehen muss" und sich den Lebensumständen und gesellschaftlich akzeptierten Konventionen anpassen sollte. Die CONTRA-Seite stellte sich dem entgegen: dies sei kein kirchlich akzeptierbarer Lebensstil für PfarrerInnen. Beide Seiten versuchen ihre Argumentationen theologisch zu manifestieren. Nachfolgend möchte ich ein religionswissenschaftliches Resümee dieser Debatte ziehen. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur eine geschlechtliche Form in der Pluralform personenbezogener Substantive verwendet, die neutral verstanden wird. Wenn von Pfarrern die Rede is
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