Ein Vergleich der Didaktik und Methodik der Rechtskunde in der Bundesrepublik Deutschland und der Law-Related Education in den Vereinigten Staaten von Amerika
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Der Rechtskundeunterricht fand durch die Reform der gymnasialen Oberstufe im Jahre 1972 Eingang in das Kursangebot der Oberstufe, ohne dass eine fundierte Rechtsdidaktik und -methodik vorgelegen hätte. Die vorliegende Arbeit versucht, durch einen Vergleich der in Richtlinien, Schulbüchern und der pädagogischen Literatur genannten Ziele, Inhalte und Methoden der Rechtskunde und der unter dem Oberbegriff «Law-Related Education» zusammengefassten rechtskundlichen Kurse der amerikanischen High School die weitgehend fruchtlos gebliebene rechtsdidaktische Diskussion in der Bundesrepublik aufs neue zu beleben und Anregungen für eine noch zu schreibende Didaktik und Methodik des Rechtskundeunterrichtes zu geben.
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