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Ein gesetzlicher "Schlussstrich"?

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Zu Beginn der 1950er Jahre befanden sich wieder zahlreiche ehemalige Nationalsozialisten in Führungspositionen. Für die Integration und die Rehabilitierung dieses belasteten Personals wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen. Die vorliegende Regionalstudie untersucht die Entstehung, Verabschiedung und Implementierung eben dieser Gesetze in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein in der Nachkriegszeit. Durch einen Vergleich werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des juristischen Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit verdeutlicht.
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