Eigenkapitalersatzrecht nach dem MoMiG
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Die GmbH-Reform des Jahres 2008 hat neben vielen anderen Veränderungen das Recht der sogenannten eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen grundlegend reformiert. Die Arbeit geht nach einem kurzen Gesamtüberblick zur Reform auf die Grundwertungen ein, die eine Sonderbehandlung von Gesellschafterdarlehen vor und nach der Reform stützen können. Darauf folgt eine ausführliche Analyse der Rechtslage, die bis zum 31. Oktober 2008 galt und in Altfällen noch längere Zeit zur Anwendung kommen wird. Der vierte große Abschnitt widmet sich sodann den Änderungen, die GmbH-Gesetz und Insolvenzordnung im Zuge der GmbH-Reform erfahren haben. Die rechtspraktischen Auswirkungen der Neuerungen werden in einem fünften Abschnitt behandelt, ehe die Arbeit mit einer Zusammenfassung schließt.
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