Ehrenmorde
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Seit Beginn der Massenzuwanderung aus Ländern, in denen die Blutrache noch lebt, also seit nun fast 50 Jahren, ist dieser Brauch, der in Deutschland im 15. Jahrhundert sein Ende fand, hierher zurückgekehrt. Die Problematik, die diese Verbrechensform mit sich bringt, ist vielfältig und bis heute nicht überwunden. Dies liegt in der Fremdartigkeit der im Zusammenhang mit diesem Deliktstyp für abendländische Vorstellungen kaum begreiflichen Denk- und Verhaltensweisen begründet. Die Folge ist, dass die zahlreichen, für die Beurteilung dieser Straftaten zum Teil wichtigen Hintergründe oft nicht oder nur schwer auszumachen sind oder in ihrer Wertigkeit nicht die richtige Einordnung finden. Selbst die Hinzuziehung von Sachverständigen führt nicht immer zu der erwünschten Kompatibilität zwischen deren Fachwissen und dem juristisch relevanten Wissen.
Diese Studie nimmt sich dieser Problematik an, indem sie zunächst den Brauch umfassend beschreibt und anschließend die Blutrachedelinquenz verfahrens- und materiellrechtlich aufarbeitet. Beide Teile der Arbeit werden zur Veranschaulichung begleitet von tatsächlichen Fällen. Dem Autor kommt dabei seine langjährige Erfahrung als Strafrichter, unter dessen Vorsitz eine Reihe einschlägiger Fälle entschieden worden ist, zugute.
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