"Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1, 0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholische-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Der Dekalog - moralphilosophische und theologische Aspekte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nimmt man das - nach der rezipierten Zählweise - vierte Gebot des Dekalogs als
Ausgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einem
im Alten Testament in zweifacher Gestalt - bedingt durch die beiden
Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 - begegnet. Das Elterngebot stellt das
zweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, das
eine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form des
Deuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel und
eine Ausweitung der Motivierung.
Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohl
positive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27, 16:
"Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht." Im Bundesbuch finden sich darüber
hinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil, welche die Todesstrafe für
Handlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe für
jemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20, 9 und Spr
20, 20. Dagegen ist mit Lev 19, 3 auch eine positive Forderung außerhalb des
Dekalogs gegeben. "Fürchten" bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev
19 "Ehrfurcht haben". An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe als
Repräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder die
gleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringen
sollen.
Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur als
Disziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber der
elterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte dieses
Gebot schon von früh an auf die Kinder - nicht s
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