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"Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1, 0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholische-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Der Dekalog - moralphilosophische und theologische Aspekte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nimmt man das - nach der rezipierten Zählweise - vierte Gebot des Dekalogs als Ausgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einem im Alten Testament in zweifacher Gestalt - bedingt durch die beiden Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 - begegnet. Das Elterngebot stellt das zweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, das eine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form des Deuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel und eine Ausweitung der Motivierung. Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohl positive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27, 16: "Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht." Im Bundesbuch finden sich darüber hinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil, welche die Todesstrafe für Handlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe für jemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20, 9 und Spr 20, 20. Dagegen ist mit Lev 19, 3 auch eine positive Forderung außerhalb des Dekalogs gegeben. "Fürchten" bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev 19 "Ehrfurcht haben". An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe als Repräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder die gleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringen sollen. Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur als Disziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber der elterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte dieses Gebot schon von früh an auf die Kinder - nicht s
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