Eherecht im ökumenischen Kontext: Das islamische Eheverständnis unter besonderer Berücksichtigung der Auflösung der Ehe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1, 0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholisch-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Kirchliches und staatliches Eherecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland nimmt die Zahl der Ausländer von Jahr zu Jahr zu. Einer
großer Teil von ihnen kommt aus islamischen Ländern, so dass der Islam
inzwischen zur drittgrößten Glaubensgemeinschaft - nach der römischkatholischen
und evangelischen Kirche - in unserem Land
herangewachsen ist. Rund 2, 5 Millionen Muslime leben heute in
Deutschland1, Tendenz steigend.
Dieses gesellschaftlichen Neben- und vor allem auch Miteinander von
Menschen völlig unterschiedlicher Kulturkreise hat - abgesehen von
vielen Problemen die dieser "clash of cultures" natürlich auch nach sich
gezogen hat - dazugeführt, dass die Anzahl der Eheschließungen
zwischen katholischen Frauen und muslimischen Männern ständig
zunimmt. Ehen zwischen muslimischen Frauen und katholischen Männern
kommen dagegen kaum vor, da das islamische Recht eine solche Heirat
verbietet, es sei denn, der Mann tritt zum Islam über.
Die folgende Darstellung zum Thema "Das Eherecht im ökumenischen
Kontext: Das islamische Eheverständnis unter besonderer
Berücksichtigung der Auflösung der Ehe" möchte einen ersten Überblick
über das islamische Eheverständnis und seine Ehevorstellung geben,
wobei ein besonderer Schwerpunkt auf das Verfahren und die Praxis der
Eheauflösung gelegt werden soll. Weiterhin soll herausgearbeitet werden,
inwieweit sich dieses Eheverständnis von dem der katholischen Lehre
unterscheidet bzw. ob diese doch tiefergehenden Unterschiede überhaupt
miteinander vereinbar sind.
In einem ersten Schritt soll anhand eines kurzen Überblicks über die Lehre
des Islams sowie mittels weiterer Grundlagen in die Materie eingeführt
werden. Anschließend soll näher auf das eigentliche Thema der Arbeit,
nämlich die Bedeutung der Ehe nach islamischen Recht sowie auf formale
Bestimmungen der Eheschließung im Islam eingegangen werden. Einen weiteren Themenblock bildet dann die Auflösung der Ehe nach
islamischen Recht. Es sollen hierbei verschiedene Arten der Eheauflösung
erläutert sowie an den jeweils unterschiedlichen Verfahren in den
Maghreb-Staaten die doch oftmals recht divergierende Anwendung in den
islamischen Ländern beispielhaft dargestellt werden. Abschließend soll
dann noch der Fall der katholisch-islamischen Mischehe aus Sicht beider
Religionsgemeinschaften betrachtet werden.
1 Vgl. SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ (Hrsg.), Christen und Muslime in
Deutschland (Arbeitshilfen, Bd. 172), Bonn 2003, S. 11. (Künftig zitiert als: SEKRETARIAT
DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ, Muslime.)
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