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Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln

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Die Eheprozessordnung wird im Spannungsfeld zwischen kanonischem Recht und Psychologie grundlegend diskutiert. Angesichts der Zunahme der Ehenichtigkeitsverfahren an deutschen Diözesangerichten mit Streitfragen aus einer der psychischen Eheunfähigkeiten des »Can. 1095 CIC« kommen Fragen an dessen praktischer Anwendung eine hohe Bedeutung zu. Die Auseinandersetzung erfolgt - unter Berücksichtigung entsprechender Grundlagen aus Psychologie und Psychiatrie - insbesondere unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Praxis der Rota Romana. Diese Studie präsentiert eine wissenschaftliche Auseinandersetzung unter ständiger Rückbindung an konkrete wie praxisrelevante Gesichtspunkte und zeigt, dass der vermeintliche »Gummiparagraph« kein solcher, sondern vielmehr pastorales Instrument der Kirche und wirkliche Chance für die Betroffenen ist.
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