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Ehemaliger Landkreis in Böhmen

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Kapitel: Landkreis Mies, Landkreis Luditz, Landkreis Saaz, Landkreis Podersam, Landkreis Reichenberg, Landkreis Gablonz an der Neiße, Landkreis Trautenau, Landkreis Böhmisch Leipa, Landkreis Deutsch Gabel, Landkreis Hohenelbe, Landkreis Komotau, Landkreis Tachau, Landkreis Brüx, Landkreis Bischofteinitz, Landkreis Karlsbad, Landkreis Sankt Joachimsthal, Landkreis Elbogen, Landkreis Kaaden, Landkreis Dauba, Landkreis Preßnitz, Landkreis Leitmeritz, Landkreis Schluckenau, Landkreis Rumburg, Landkreis Tetschen-Bodenbach, Landkreis Friedland, Landkreis Dux, Landkreis Aussig, Landkreis Eger, Landkreis Falkenau an der Eger, Landkreis Marienbad, Landkreis Braunau, Landkreis Teplitz-Schönau, Landkreis Warnsdorf, Landkreis Graslitz, Landkreis Asch, Landkreis Neudek, Landkreis Bilin. Auszug: Der deutsche Landkreis Mies bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 acht Städte und 129 weitere Gemeinden. Am 1. Dezember 1930 hatte der Landkreis Mies 77.042 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 68.513 und am 22. Mai 1947 54.022 Bewohner. Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Stríbro zur Tschechoslowakei. In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Stríbro trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Mies. Er umfasste die Gerichtsbezirke Dobrzan, Mies, Stab und Tuschkau. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Mies die Bezeichnung "Landkreis". Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef. Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Mies förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein. Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Mies. Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Mies zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt. Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Mies im wesentlichen in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Hinzu traten aber noch: Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Nach 1945 gehörte das Gebiet wieder zur Tschechoslowakei und seit 1993 zur tschechischen Republik. Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten
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