Earnings Management
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Inhaltsangabe:Einleitung:
In der deutschen Rechnungslegung wird gefordert, daß der Jahresabschluß einer Kapitalgesellschaft die tatsächlich vorhandene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung darstellen soll.
Während die Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens aber schon alleine durch die Beachtung dieser Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung von der tatsächlichen Lage abweichen kann, sind i.R. der Rechnungslegung durch die Existenz von Wahlrechten und Ermessensspielräumen vielfältige Möglichkeiten gegeben, auf die Aufstellung des Jahresabschlusses einzuwirken. So kann mit den zulässigen Möglichkeiten zur Anwendung bilanzpolitischer Instrumente Einfluß auf die im Jahresabschluß enthaltenen Rechnungslegungsdaten genommen werden.
Die Anwendung dieser Instrumente liegt im Entscheidungsbereich der Unternehmensleitung, sodaß es dem Management ermöglicht wird, die Aufstellung des Jahresabschlusses nach eigenen Zielvorstellungen zu beeinflussen. Deswegen wird in der Literatur mitunter die Gefahr beschrieben, daß die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung unter der Anwendung von Bilanzpolitik leidet.
In der vorliegenden Diplomarbeit wird in diesem Zusammenhang Aufschluß darüber gegeben, ob es mit Hilfe der Bilanzpolitik, die nicht mit Bilanzbetrug zu verwechseln ist, wirklich möglich ist, den Kapitalmarkt systematisch fehlzuleiten. Es werden weiter Beweggründe des Managements aufgezeigt, die es dazu veranlassen, Bilanzpolitik zu betreiben, und es wird erläutert, ob die Möglichkeit für das Management, Bilanzpolitik anzuwenden, aus Sicht der Anteilseigner grundsätzlich als schlecht zu bewerten ist.
Gang der Untersuchung:
Um auf die Anwendung von Bilanzpolitik durch das Management und die Auswirkungen von Bilanzpolitik auf die Anteilseigner eingehen zu können, wird in der vorliegenden Arbeit zunächst der Begriff ¿Bilanzpolitik¿ in Abschnitt 2 erläutert. Aus Übersichtlichkeits- und Vereinfachungsgründen wird darauf verzichtet, eine ausführliche Unterscheidung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz vorzunehmen, da z.B. in Deutschland und mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips und der umgekehrten Maßgeblichkeit eine Abhängigkeit zwischen beiden Bilanzen besteht.
Anschließend wird in Abschnitt 3 gezeigt, welche Ziele mit Bilanzpolitik i.R. der gesetzlichen Funktionen des Jahresabschlusses verfolgt werden können. [...]
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