Drohnentechnologie und moderne Kriegführung
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Dieses Werk thematisiert die geheime staatliche Prüfung neuer Waffen nach dem Ersten Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen und stellt die viel diskutierten bewaffneten Drohnen auf den Prüfstand. Nach einer rein rechtlichen Prüfung wagt sich dieses Werk an drei kontroverse politische Thesen rund um die Drohnentechnologie und fragt sich, welche Relevanz diese aus der Sicht des humanitären Völkerrechts haben.
Die Frage, ob es sich bei bewaffneten Drohnen um eine aus Sicht des humanitären Völkerrechts unbedenkliche Militärtechnologie handelt, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im ersten Teil werden bewaffnete Drohnen der Prüfung des Art. 36 ZP I unterzogen, wobei die Datengrundlage derzeit im Einsatz befindliche bewaffnete Drohnenmodelle bilden. Inhalt, Umfang und Umsetzung der Prüfpflicht aus Art. 36 ZP I sind in der Wissenschaft bisher nicht erschöpfend behandelt worden, da auch die Staaten sich aufgrund der hoch sensiblen Informationen diesbezüglich bedeckt halten. Ein Diskurs in diesem Bereich ist dringend notwendig, da es sich um eine der wenigen präventiven Maßnahmen im internationalen Waffenrecht handelt. Darüber hinaus geht die vorliegende Betrachtung davon aus, dass im Falle der Drohnentechnologie einmal mehr anzunehmen ist, dass sie aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften die moderne Art der Kriegsführung nachhaltig prägen wird. Diesbezüglich werden Warnungen laut, dass Drohnen a) aufgrund ihrer Reichweite und gezielten Einsetzbarkeit den globalen Krieg ermöglichen, b) aufgrund ihrer "Unauffälligkeit" die Geheimhaltung bewaffneter Angriffe begünstigen und c) der für eigene Soldaten risikolose Drohneneinsatz die Entscheidung zur kriegerischen Durchsetzung politischer Interessen erleichtern würde. Diese Thesen wurden bisher aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet, rechtliche Bewertungen sind hier jedoch rar. Um festzustellen, ob es sich bei den angesprochenen Thesen um rein politische oder vielleicht doch rechtlich relevante und somit um rechtspolitische Fragen handelt, ist eine Würdigung der antizipierten Einflüsse der Drohnentechnologie aus Sicht des humanitären Völkerrechts unverzichtbar. Der Erörterung dieser Fragen widmet sich der zweite Teil.
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