Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen
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Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermögensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch für den allgemeinen Rechtsverkehr von größter Relevanz, denn gerade die nationalen Regeln über das Außengüterrecht divergieren stark. Zu bösen Überraschungen können etwa ausländische Verfügungsbeschränkungen führen, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Lösungen sind künftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europäischen Güterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Gräf widmet sich der Drittdimension der EuGüVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhältnis zwischen Güter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit mit ein.
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