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Diskussion alternativer Modelle: Bürgerversicherung, Kopfpauschale und Bürgerprämien

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2, 3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft zu sichern, hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ende November 2003 eine Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ("Rürup-Kommission") eingesetzt. Diese Kommission sollte Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Sozialversicherung entwickeln. Daneben war die Senkung der Lohnnebenkosten Zielvorgabe, um das Beschäftigungswachstum in Deutschland zu stimulieren. Als Gegenstück zur Regierungskommission setzte die Christlich Demokratische Union Deutschlands Anfang 2003 die Kommission "Soziale Sicherheit" ("Herzog-Kommission") ein, um eigene Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zu machen. In der GKV bestand die Herausforderung, die künftigen Kosten aufgrund der demographischen Alterung der Gesellschaft und des medizinisch-technischen Fortschritts einzudämmen.Beide Kommissionen kamen zu dem Entschluss, dass nur eine umfassende Strukturreform in der Lage ist, die Finanzierung nachhaltig zu sichern. Dabei wurden der Politik zwei unterschiedliche Modelle vorgestellt, nämlich die Bürgerversicherung einerseits und pauschale Gesundheitsprämien mit einem steuerfinanzierten Sozialausgleich andererseits. Weiterhin wird eine Kombination aus beiden Konzepten diskutiert, die als Bürgerprämie bezeichnet werden kann.Mit der Bürgerversicherung werden alle Bürger zur solidarischen Beitragsfinanzierung in der GKV verpflichtet. Erstmals werden neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch alle anderen Arbeits- und Vermögenseinkommen miteinbezogen. Die Bürgerversicherung senkt zwar in geringem Umfang die GKV-Beiträge, dient aber vorrangig der Beitragsgerechtigkeit.Bei der Kopfpauschale werden wie bisher nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der GKV versichert. Sie müssen dann eine einheitliche Pauschale in Höhe der durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben bezahlen. Sozial schwächere Versicherte erhalten bei Überschreitung des Eigenanteils steuerliche Transferleistungen. Durch die Unabhängigkeit von den Erwerbseinkommen wird in Zeiten der gesellschaftlichen Alterung eine demokratiefestere und nachhaltigere Finanzierung der GKV erreicht.Die Bürgerprämie kombiniert als Element der Bürgerversicherung die Erweiterung des Versichertenkreises auf alle Bürger und als Element der Kopfpauschale die einheitliche Prämie.
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