Digitaler Nachlass
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Die Vererbbarkeit von Daten hat in jüngster Zeit große Aufmerksamkeit gewonnen. Am Beispiel von Facebook-Konten entwickelt die Dissertation ein allgemeingültiges Konzept zum Umgang mit den Daten nach dem Tod. Es wird dargelegt, dass Daten zwar grundsätzlich auf die Erben übergehen. Die Höchstpersönlichkeit der Portal-Informationen und im Besonderen die Rechte der Kommunikationspartner erfordern jedoch eine weitergehende Prüfung. Daher verknüpft die Arbeit erbrechtliche Fragen mit solchen des Datenschutz-, des Urheber-, des Tele-kommunikations- und des allgemeinen Vertragsrechts. Es wird dargelegt, dass Daten im Ergebnis nicht selbst übergehen, sondern vom Übergang des Speichermediums oder des schuldrechtlichen Vertrages abhängen.
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