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Differenzbesteuerung von Gebrauchtfahrzeugen gemäss § 25a UStG

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.3, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 1. Januar 1995 umfasst die Differenzbesteuerung alle Umsätze mit gebrauchten, beweglichen, körperlichen Gegenständen, bei denen beim Ankauf durch den Händler Umsatzsteuer nicht entstanden ist oder die Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Edelsteine und Edelmetalle (§ 25a Abs. 1 Nr. 3 UStG). Unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung ist die Differenzbesteuerung auf Gebrauchtgegenstände eingeschränkt. Neue Gegenstände sind damit aber nicht generell ausgeschlossen. Die Begriffe Differenz- und Margenbesteuerung sind inhaltlich identisch, wobei im Weiteren ausschließlich der Begriff der Differenzbesteuerung verwendet wird. Geregelt ist diese Form der Besteuerung im sechsten Abschnitt des Umsatzsteuergesetzes, im § 25a UStG. Im Folgenden wird die Differenzbesteuerung am Beispiel des Gebrauchtwagenhandels untersucht. Auf etwaige Sonderreglungen und abweichende Bestimmungen für andere Gebrauchtwaren wird dabei aus Vereinfachungsgründen nicht eingegangen. Neben der Entstehung und dem Wesen der Differenzbesteuerung werden die gesetzlichen Grundlagen und ausgewählte anwendungsorientierte Probleme dargestellt. Da der Schwerpunkt der Arbeit auf den Gebrauchtfahrzeughandel liegt, muss die Zuordnung als Fahrzeug zuerst näher betrachtet werden. Anhand von gesetzlich festgelegten Merkmalen erfolgt die Einteilung in Gebraucht- und Neufahrzeuge.
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