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Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und den Länderpolizeien und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen

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Die Kanzlerin war klar in ihrer Wortwahl: Das sind Regeln, keine Empfehlungen, sagte Angela Merkel, als sie am späten Sonntagnachmittag über das Kontaktverbot in der Coronakrise informierte. Ab Mittwoch ist diese grundlegende Einigung zwischen Bund und Ländern überall umgesetzt, doch damit ist flächendeckend längst nicht alles klar. Denn in ihren Einschränkungen gehen die Bundesländer teils unterschiedlich vor (...)" Die Einhaltung dieser bundesweit unterschiedlichen Regelungen müssen gegenwärtig von vier Bundes- und 16 Länderpolizeien überwacht und durchgesetzt werden, um die Öffentliche Sicherheit und Ordnung auch während der zusätzlichen Herausforderung Coronakrise zu gewährleisten. Ein Anlass, sich vor dem Hintergrund der förderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland erneut mit dem Thema der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderpolizei zu befassen, wozu die vorliegende 3. Auflage dient.
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Preis

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