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Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen

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Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulässigen nachträglichen Genehmigung bildet hierfür nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit löst diese und weitere - vermeintliche - Widersprüche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietät dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingültige Merkmale der Akzessorietät heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

114,00 CHF