Die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts
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Die Notwendigkeit einer neuerlichen Diskussion über die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts scheint sich durch die Schutzdauer-Richtlinie, die eine einheitliche Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Werkschöpfers in der Europäischen Union herbeiführte, vordergründig erledigt zu haben, vermittelt sie doch den Anschein, gleichermaßen zugunsten der Autoren, der Kulturindustrie, der Verbraucher und der ganzen Gesellschaft erlassen worden zu sein. Eine derartige Zielsetzung ist sicherlich wünschenswert, ob sie auch erreicht wurde, bedarf hingegen der näheren Untersuchung. Auch wurde seit der «Entdeckung» des Schöpferrechts oftmals engagiert und mit harten Bandagen um die Länge der Schutzfrist gerungen. In den letzten Jahrzehnten allerdings verebbte die Auseinandersetzung größtenteils. Dies überrascht angesichts der Bezeichnung der Schutzdauer als «Dreh- und Angelpunkt des Urheberrechts». Insbesondere in Zeiten, in denen das Urheberrecht, bedingt durch schnelle technologische Fortschritte, einem starken Veränderungsdruck ausgesetzt ist, muß daher die Rechtfertigung der zeitlichen Begrenzung und (bejahendenfalls) die Schutzlänge einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
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