Die Wurzeln des modernen Völkerrechts
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1, 7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Auseinandersetzung mit dem modernen Kriegsvölkerrecht und dessen Entstehung ist es notwendig, ins 19. Jahrhundert zurückzugehen. Die ersten multilateralen kriegsvölkerrechtlichen Verträge wurden in dieser Zeit geschlossen: Neben der Genfer Konvention von 1864 ist auch die Petersburger Deklaration von 1868 eine der ersten kriegsvölkerrechtlichen Verträge. Die ersten Grundsätze des modernen Kriegsvölkerrechts finden wir bereits 1863 in einem durch den Deutsch-Amerikaner Francis Lieber verfassten Militärhandbuchs, welches als Vorläufer des modernen Kriegsvölkerrechts gilt. Dieser Kodex zeigt beispielhaft auf, welche Prinzipien und Inhalte zu einem modernen, zivilisierten Kriegsvölkerrecht gehören.
Als Kriegsvölkerrecht werden zwei verschiedene Aspekte bezeichnet. Zum einen das ius ad bellum (Recht zum Krieg) und zum anderen das ius in bello (Recht im Krieg). Das ius ad bellum regelt Fragen der Legalität eines Krieges, wohingegen das ius in bello Regeln zum Umgang mit Kombattanten, Nichtkombattanten sowie Kulturgüter des Feindes aufstellt. Ziel des Kriegsvölkerrechts ist es, den Krieg und das mit ihm verbundene Leid zu vermindern und auf ein unvermeidbares Maß zu beschränken. Letzteres wird auch als humanitäres Völkerrecht bezeichnet.
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Diese Arbeit möchte anhand des Lieber`s Code die Wurzeln des modernen Kriegsvölkerrechts aufzeigen. Welche Überlegungen sind Grundsätze des heute kodifizierten Kriegsvölkerrechts? Woraus nahm Lieber seine Ideen, welche geistesgeschichtlichen Strömungen beeinflussten ihn?
Zunächst soll der entstehungsgeschichtliche Hintergrund beleuchtet werden. Hierzu sollen zunächst einmal Sinn und Zweck des Lieber`s Code verdeutlicht werden, bevor der Geltungs- und Anwen
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