Die Wehrverfassung des Dritten Reiches und der DDR
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Der Untergang des staatlichen Systems der DDR durch die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 gibt Anlaß, einen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit zu erbringen. Die Herrschaftsstruktur, die sich insbesondere im Sicherheitsbereich durch nunmehr zugängliche Quellen offenbart, ruft Erinnerungen an das Herrschaftssystem im Dritten Reich hervor. Im Rahmen dieser rechtsvergleichenden Untersuchung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Bereich der Wehrverfassungen beider Systeme analysiert. Die dabei festgestellte Vielgestaltigkeit totalitärer Strukturen ist ein Beleg für die Vielgestaltigkeit des Phänomens des totalitären Staates.
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