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Die Vorratsinventur

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Eugen Schmalenbach hat die erzwungene Unterbrechung seiner akademischen Lehr­ tätigkeit seit 1933 dazu benutzt, Untersuchungen über die Grundsätze ordnungs­ mäßiger Bilanzierung zu organisieren, durch die diese allgemeinen Grundsätze für die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis, gegliedert nach den einzelnen Bilanzposi­ tionen, konkretisiert werden sollten. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich dabei im Bereich des Vorratsvermögens. Hier fehlt es auch heute noch an einer umfassen­ den Darstellung der in der Praxis ordentlicher Kaufleute geltenden Bilanzierungs­ grundsätze. Offenbar sind die dabei zu behandelnden Fragen so vielfältig, daß sie bei dem jetzigen Stand der Erkenntnis in einer einzigen Untersuchung nicht beant­ wortet werden können. Es empfiehlt sich aus diesem Grunde, sich zunächst einmal auf die Behandlung der besonders dringlichen Fragen zu beschränken. Das ist in der folgenden Untersuchung geschehen, sie befaßt sich nur mit den Grundsätzen, die bei der Inventur des Vorratsvermögens zu beachten sind. Das Problem der Vorratsinventur war für die Bilanzierungspraxis immer von besonderem Gewicht, weil die handelsrechtliche Forderung nach einer körperlichen Aufnahme des gesamten Vorratsvermögens, konzentriert auf einen einzigen Tag, nämlich den Bilanzstichtag, in größeren Unternehmungen praktisch kaum zu erfül­ len war. Aus diesem Grunde hat man in der Praxis schon seit Jahrzehnten Metho­ den entwickelt, die zwar den praktischen Bedürfnissen Rechnung trugen, aber zum mindesten formal nicht den Vorschriften des Handels- und des Steuerrechts ent­ sprachen. Hierhin gehören die Methoden der permanenten Inventur und der zeitlich ausgeweiteten Stichtag-Inventur sowie die Anwendung des Stichprobenverfahrens.
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Preis

71,00 CHF