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Die «Vorfinanzierung» von Kapitalerhöhungen durch Voreinzahlungen auf eine künftige Einlageverpflichtung

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Bei Kapitalgesellschaften ist die Vorfinanzierung einer erst noch zu beschließenden Barkapitalerhöhung mittels Voreinzahlungen nur möglich, wenn sich Voreinzahlungen mit dem strengen und im AktG bzw. GmbHG sehr detailliert geregelten Recht der Kapitalaufbringung vereinbaren lassen. Besondere Bedeutung haben Voreinzahlungen vor allem in akuten Finanzkrisen, um der drohenden Konkursantragspflicht zu entgehen und um eine rasche Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Die vorliegende Untersuchung soll zeigen, daß Voreinzahlungen entgegen den hierzu bisher vertretenen Auffassungen nicht nur in Krisensituationen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen generell ein zulässiges Instrument darstellen, um den Kapitalgesellschaften Eigenkapital, verbunden mit der Möglichkeit unmittelbarer Verwendung, innerhalb kürzester Frist zuzuführen.
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