Die vollständigen und unvollständigen Familien im Kindschaftsrecht
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Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland differenziert innerhalb des Kindschaftsrechts des BGB systematisch zwischen den ehelichen und nichtehelichen Familien. Die systematische Trennung der Familie in die eheliche und nichteheliche gerät zunehmend in die nationale und internationale Diskussion. In der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Österreich und der Schweiz sind Tendenzen zur Differenzierung der Familie nach deren Vollständigkeit bzw. Unvollständigkeit erkennbar. Die Arbeit erforscht, ob diese Tendenz zu Recht verfolgt wird.
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