Die Visitation des Reichskammergerichts von1767 bis 1776
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Das 18. Jahrhundert war reich an Klagen über den
Verfall der Höchsten Gerichtsbarkeit des Heiligen
Römischen Reiches deutscher Nation. Allen voran das
Reichskammergericht bedurfte dringender Erneuerungen.
Nach dem Siebenjährigen Krieg konnte der immer wieder
eingeforderte Reformprozess beginnen. Zu diesem Zweck
trat 1767 die Visitation, eine von Kaiser und Reich
getragene Kommission, zusammen. Dieses Kontrollorgan
steht im Mittelpunkt des Buches. Der Schwerpunkt
liegt hierbei auf der publizistischen
Außenwahrnehmung. Zeitgenössisches Schriftgut zeigt
auf, wie sich die Visitation und die
Reichsgerichtsbarkeit als komplementäre Werte
begreifen lassen, die eine wesentliche integrative
Klammer der Kommunikations- und Rechtsgemeinschaft
des Alten Reiches bildeten. Der öffentliche
Reformdiskurs wird von den euphorischen Anfängen bis
über das Jahr 1776 hinaus verfolgt, als die
Publizisten unversöhnlich über das vorzeitige Ende
der Visitation stritten. Die Studie - hervorgegangen
aus einer Magisterarbeit an der Universität Augsburg
- richtet sich an Reichs-, Rechts- und
Medienhistoriker, aber auch an alle, die einen
kommunikationshistorischen Einblick in die Vormoderne
gewinnen möchten.
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