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Die Verträge zur Durchführung des Schiedsverfahrens

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Deutschland als schiedsgerichtliches Entwicklungsland? Das Common Law sieht in den vertragsrechtlichen Bestrebungen die Ursache eines Mangels an Parteienautonomie und -schutz. Die USA werden als gegensätzlicher Pol hervorgehoben. Die Analyse der Schiedsverträge beweist: Der deutsche Gesetzgeber hat die vertragliche Grundlage für ein Schiedssystem geschaffen, welches verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Es ist in die Gerichtsbarkeit eingebettet und wird durch die Schiedsvereinbarung als private Gerichtsstandsvereinbarung initiiert. Die USA vertrauen auf die Selbstregulierung des Verfahrens und lassen Kontrollmechanismen, beginnend mit den Anforderungen an die Schiedsvereinbarung, zur Makulatur verkommen. Diese leitet als staatliche Gerichtsstandsvereinbarung ein Verfahren ein, das vom öffentlichen Recht kooptiert worden ist, jedoch ohne adäquaten Schutz.
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