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Die Verpflichtung zur Arbeit im Strafvollzug

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Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind die Regelungen zu Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG), Entlohnung (§ 200 StVollzG) und Sozialversicherung (§§ 190-193 StVollzG) nach dem Strafvollzugsgesetz. Diese Vorschriften werden anhand der einschlägigen Normen des Grundgesetzes sowie des Völkerrechts einer eingehenden Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. Schwerpunktmäßig wird der Begriff der «Zwangsarbeit» im Sinne des Art. 12 GG und im Sinne des Völkerrechts beleuchtet.
Folgt in ca. 15 Arbeitstagen

Preis

103,00 CHF

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