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Bis 1952 verloren Tausende von Schweizerinnen das Bürgerrecht, weil sie einen Ausländer heirateten. Für die betroffenen Frauen bedeutete der Verlust des Bürgerrechts eine Einschränkung ihrer Grundrechte. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus in der Schweiz, Berufsverbote oder mangelnder Zugang zu Sozialunterstützung führte zu Diskriminierung und Ausgrenzung. Identität und Zugehörigkeit wurden grundlegend infrage gestellt. Der Grund für den Verlust des Bürgerrechts lag in der sogenannten Heiratsregel, die der Braut das Bürgerrecht des Ehemanns aufzwang und in ganz Europa Anwendung fand. Während andere Staaten seit 1914 Reformen vorantrieben, verschärfte die Schweiz sogar die Regel im Zweiten Weltkrieg im Sinne der Landesverteidigung zur Abwehr von Juden und Fremden. Erst nach 1945, als der skandalöse Umgang mit ausgebürgerten Schweizerinnen - etwa den verfolgten und ihrem Schicksal überlassenen Jüdinnen - im Krieg ans Licht kam, gelang es Frauenorganisationen gemeinsam mit fortschrittlichen Politikern und Staatsrechtlern, im neuen Bürgerrechtsgesetz von 1952 eine Wende herbeizuführen.
Silke Margherita Redolfi ergründet die Ursachen dieser Rechtsprechung, untersucht die Haltung der Behörden und geht den Schicksalen der Betroffenen nach. Die Studie macht deutlich, wie Behördenmacht, Ausgrenzung, Verfolgung und Staatsinteressen schicksalhaft ineinandergriffen und wie die Schweizer Politik und die Rechtsauffassung vom sogenannten Gemeinwohl besonders im Zweiten Weltkrieg menschenverachtende Züge annahmen. Damit leistet sie einen Beitrag zur Schweizer Rechtsgeschichte und zur Schweiz im Zweiten Weltkrieg.
Erscheint im Juni