Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
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Das Verhältnismäßigkeitsdenken ist im öffentlichen Recht der Bundesrepublik allgegenwärtig, sein privatrechtsmethodischer Stellenwert dagegen weit weniger klar. Alexander Tischbirek begibt sich auf eine Spurensuche, macht die Verhältnismäßigkeitsprüfung schon früh als Grenzgängerin zwischen den Teilrechtsordnungen aus und beschreibt auch ihre öffentlich-rechtliche Entwicklung als Produkt einer wechselseitigen Einflussnahme. Zuletzt ist es insbesondere die Europäisierung des Privatrechts, welche die Figur verstärkt ins deutsche Recht zurückträgt und ihr neue Anwendungsfelder erschließt. Da aus der Fächerdichotomie keine grundsätzlichen Einwände gegen eine solche Methodenmigration folgen und die Figur auch nicht bedingungslos in Grundrechtswirkungen aufgeht, richtet sich der Blick - im öffentlichen Recht wie im Privatrecht - auf die Vorgaben des demokratischen Gesetzes.
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