Die Verfassungsmäßigkeit liberaler Ladenöffnungsregelungen am Beispiel des LÖG NRW in der Fassung vom 16. November 2006
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Mit dem Erlass von Ladenöffnungsregelungen legt der Gesetzgeber fest, wann Geschäfte geöffnet werden dürfen und zu welchen Zeiten sie geschlossen sein müssen. Diese Regelungen sind von großer praktischer Relevanz, denn sie betreffen nicht nur die Ladeninhaber, vielmehr haben sie auch Einfluss auf die Arbeitszeiten des Verkaufspersonals und auf die Einkaufszeiten der Konsumenten. Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber möglich, mit Hilfe von Ladenöffnungsregelungen für Sonn- und Feiertage dem grundgesetzlichen Schutz dieser Tage zur Geltung zu verhelfen. Dementsprechend sind Ladenöffnungsregelungen auch für die Kirchen von Bedeutung.Am Beispiel des LÖG NRW in der Fassung vom 16. November 2006 widmet sich die Arbeit der Frage, inwieweit die Bundesländer nach der sogenannten Föderalismusreform für den Erlass von Ladenöffnungsregelungen wie auch von Regelungen betreffend die Beschäftigung in Verkaufsstellen zuständig sind. Sodann werden die Spielräume des Gesetzgebers im Hinblick auf die verschiedenen Regelungen herausgearbeitet. Diesbezüglich wird zwischen Werktagen auf der einen und Sonn- und Feiertagen auf der anderen Seite differenziert. Wegen des grundgesetzlichen Schutzes der Sonn- und Feiertage werden insbesondere die Regelungen für diese Tage kritisch hinterfragt. Aufgrund der aktuellen Reformdebatte in Nordrhein-Westfalen endet die Arbeit mit einem rechtspolitischen Ausblick.
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