Die Verfassungsbindung des Gesetzgebers
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In den Jahren 1975 - 1985 sah der Bundesgesetzgeber sich durch die wirtschaftliche Entwicklung veranlaßt, in zahlreiche Sozialleistungstatbestände kürzend einzugreifen. Die Analyse dieser Entwicklung unter tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten führt zu der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit einer Verfassungsbindung des Gesetzgebers (Art. 20 Abs. 3 1. Alt. GG).Die verstreuten und überwiegend kursorischen Äußerungen zu diesem Problem sind fast durchweg einem essentialistischen Sprachmodell verhaftet. Auch die aktuelle Rezeption der sprachanalytischen Philosophie in der Rechtsmethodologie hält einer kritischen Betrachtung nicht stand. Die vorliegende Studie setzt den vorhandenen Ansätzen ein eigenes Modell von Normbindung und Rechtsgeltung entgegen. Hierfür werden Erkenntnisse der Pragmalinguistik, der Kommunikations- und der Argumentationstheorie fruchtbar gemacht.
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