Die Vereinbarkeit des Wahlausschlusses von Menschen mit Behinderung mit den Richtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention und demokratischen Grundsätzen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1, 7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwiefern sich die Regelung, dass in Deutschland Menschen mit Behinderung, die einen Betreuer in allen Angelegenheiten haben, nicht an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen, mit den Zielen und Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention sowie demokratischen Grundsätzen vereinbaren lässt.
Dazu werden im theoretischen Teil zunächst Begrifflichkeiten sowie Konzepte und Modelle beschrieben und erklärt, um grundlegende Informationen offenzulegen. Im empirischen Teil wird das Phänomen des Wahlausschlusses anhand von Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie den Demokratiekriterien von Robert Dahl untersucht. Außerdem wird die aktuelle politische Wichtigkeit dieses Konfliktes thematisiert. Es wird angenommen, dass es durchaus Schwierigkeiten geben wird, die aktuelle Regelung bezüglich des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung mit den inklusiven Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen. Außerdem ist der Ausschluss einer Bevölkerungsgruppe in einer Demokratie, in der die Macht vom Volke ausgeht, sicherlich demokratietheoretisch zu kritisieren. Jedoch wird vorgesehen, sich der Diversität von Menschen mit Behinderung klar zu werden und den Blick für eine vernünftige, zukünftige Regelung zu schärfen.
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