Die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Grundgesetz
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Die Arbeit befaßt sich mit der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern. Dabei stehen nach einer Analyse der Verfassungsentwicklung von 1949-1990 vor allem die nach der Wiedervereinigung Deutschlands vollzogenen Grundgesetzänderungen im Zentrum der Untersuchung. Kernpunkt der Arbeit ist die These, daß spätestens nach diesen Verfassungsänderungen das Subsidiaritätsprinzip als ungeschriebenes Strukturprinzip der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung anerkannt werden muß. Dies bedeutet eine Stärkung der Länderkompetenzen, weil dem Bund nun eine erhöhte, voll justitiable Begründungspflicht bei der Inanspruchnahme seiner Kompetenzen aufzuerlegen ist.
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