Die Umsetzung des Grünstromprivilegs nach dem EEG
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Die Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 gilt als Startschuss für die Energiewende. Die Bundesregierung hat auf das Unglück reagiert und ein neues Ziel vorgegeben: Der Anteil der Erneuerbaren Energien soll bis 2020 auf 35 Prozent ansteigen. Ein Instrument zur Integration der regenerativen Energien in den Markt ist das sogenannte Grünstromprivileg. Es ermöglicht Anlagenbetreibern, ihren Strom außerhalb des EEG-Mechanismus an Dritte zu vermarkten. Durch den starken Anstieg der EEG-Umlage erfuhr das bereits seit der Einführung des EEG bestehende Grünstromprivileg in 2011 erstmals einen starken Zuspruch der Energieversorger. In seiner Arbeit stellt Marius Wolter am Praxisbeispiel eines mittelständischen Energieversorgungsunternehmens dar, wie dieser Anstieg zu erklären und zu bewerten ist. Er befasst sich zudem mit den seit 2012 neu geänderten gesetzlichen Bestimmungen für das Grünstromprivileg und liefert eine Handlungsempfehlung für Unternehmen der Energiebranche.
Erscheint im Juli