Die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat in der AG
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Durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 ist die Frage, ob die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat effektiv ist, wieder verstärkt in den Fokus gerückt. So haben der Gesetzgeber insbesondere im Jahr 2009 durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) und das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie die Regierungskommission DCGK in den Jahren 2009 und 2010 zahlreiche Änderungen am AktG bzw. DCGK vorgenommen, um die Effektivität der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu erhöhen. Dies soll zum Anlass genommen werden, die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat in der AG zum Gegenstand der vorliegenden Arbeit zu machen.
Im ersten Teil wird die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats untersucht. Zunächst werden der Überwachungsgegenstand, die Überwachungsmaßstäbe, die Überwachungsintensität und die Beratung des Vorstands erörtert. Anschließend werden im Rahmen der Informationsmittel des Aufsichtsrats die Berichte des Vorstands, das Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats sowie das Recht des Aufsichtsrats zur direkten Befragung von Angestellten behandelt. Sodann werden im Rahmen der Überwachungsinstrumente Stellungnahmen und Beanstandungen, die Einberufung der Hauptversammlung, die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten, Klagen gegen den Vorstand, die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Prüfung des Jahresabschlusses und der Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand untersucht. Schließlich wird auf die Überwachung im Konzern und die Aufgaben des Prüfungsausschusses nach dem BilMoG eingegangen.
Gegenstand des zweiten Teils sind diejenigen Themen, die nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 im Zusammenhang mit der Frage der Effektivität der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat besonders im Blickpunkt standen, immer noch stehen und auch weiter stehen werden. So werden im zweiten Teil insbesondere die Unabhängigkeit und Professionalisierung von Aufsichtsräten untersucht. Zunächst werden im Rahmen der Unabhängigkeit von Aufsichtsräten die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern und der Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat erörtert. Sodann werden im Rahmen der Professionalisierung von Aufsichtsräten die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern, die Zahl der Aufsichtsratsmandate sowie die Zahl der Aufsichtsratssitzungen behandelt. Schließlich wird auf die Verkleinerung von Aufsichtsräten eingegangen.
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