Die Übernahme internationalen Rechts in die russische und deutsche Rechtsordnung. Eine vergleichende Analyse zur Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassungen der Russländischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland
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Wie unabhängig sind Nationalstaaten heute noch von Entscheidungen internationaler Organisationen? Wie stark wird nationales Recht von Völkerrecht beeinflusst? Welche Übernahmemechanismen gibt es und wie wirken sie? Wie verhält sich das postsowjetische Russland zum Völkerrecht? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es zur Völkerrechtsdoktrin der Bundesrepublik Deutschland? Wie offen ist das heutige Rechtssystem der Russländischen Föderation für Einflüsse aus dem Ausland? Nach einer Erläuterung der Grundbegriffe für die Übernahme internationalen Rechts untersucht Manja Hussner die deutsche und die russische Verfassung daraufhin, wie völkerrechtsfreundlich sie jeweils sind. Die dabei betrachteten relevanten Verfassungsnormen geben Aufschluss über die Grundprinzipien des Umgangs mit internationalem Recht in den beiden Staaten. Die Analyse bezieht sich auf die innerstaatliche Bedeutung der völkerrechtlichen Verträge, des Völkergewohnheitsrechts und der allgemeinen Rechtsgrundsätze. Detailliert untersucht werden die von Russland angewandten Übernahmemechanismen und die Rangzuweisung, die internationales Recht in der Rechtsordnung Russlands erfährt. Auf diese Weise werden erste Erkenntnisse darüber erlangt, welchen Stellenwert die Russländische Föderation dem Völkerrecht beimisst.Manja Hussner leistet in ihrem vorliegenden Buch einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der russländischen Verfassung und Beantwortung der Frage, wie sich Russland in Zukunft gegenüber seinen international eingegangenen Verpflichtungen - etwa im Menschenrechtsschutz - verhalten wird. Somit berührt die Studie einige Grundprobleme europäischer Zusammenarbeit und Kooperation nach dem Ende des Kalten Krieges.
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