Die Übergangsbestimmungen für Biomasseanlagen nach dem EEG
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Das Werk gibt einen kompakten Überblick über die Vergütungsbestimmungen des EEG 2000, 2004 und 2009 für Anlagen, die aus Biomasse Strom produzieren und bereits vor Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden, sowie über die Übergangsbestimmungen des EEG 2000, 2004 und 2009, welche die Voraussetzungen und den Umfang der Anwendbarkeit der Vergütungsvorschriften auf Bestandsanlagen regeln. Die Arbeit analysiert und würdigt kritisch die auf Bestandsanlagen anwendbaren Vergütungsvorschriften und Übergangsbestimmungen des EEG 2000. Ebenso wird im Falle des EEG 2004 und 2009 verfahren, so dass im Ergebnis erkennbar wird, welche Vergütungsvorschriften aus den jeweiligen Fassungen des EEG unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
Sowohl die Vergütungsregelungen im Allgemeinen als auch die Übergangsvorschriften im Besonderen erweisen sich unter der Geltung des EEG 2009 als hochkomplexe Materie, welche ein erhebliches Streitpotenzial zwischen Anlagen- und Netzbetreiber birgt. Durch das EEG 2009 haben außerdem der NaWaRo-Bonus sowie - unter dem Einfluss einer verstärkten Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz - die Regelungen zum Technologie- und KWK-Bonus an Bedeutung und nicht zuletzt an Komplexität gewonnen. Auch in diesen Fällen - ebenso wie beim neu eingeführten "Formaldehyd-Bonus" - stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang, diese Vergütungsvorschriften auf Bestandsanlagen Anwendung finden.
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