Die telekommunikationsrechtliche Entgeltregulierung als Form der sektorspezifischen Preismissbrauchsaufsicht
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Der Preis ist einer der zentralen Wettbewerbsparameter. Daher stellt die Kontrolle der Preise in einer wettbewerblich orientierten Marktwirtschaft einen Fremdkörper dar, der besonderer Rechtfertigung bedarf. Der Kern der Arbeit - die größtenteils noch vor Inkrafttreten des TKG-2004 entstanden ist - besteht aus einer umfassenden Gegenüberstellung der telekommunikationsrechtlichen Entgeltregulierung und der allgemeinen kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht. Ausgehend von dieser Gegenüberstellung wird die Leistungsfähigkeit und die Rechtfertigung der Entgeltregulierung untersucht. Sodann werden Ansätze zur Deregulierung dargestellt und mit dem neuen Regulierungsregime des TKG-2004 verglichen.
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